Rote Äcker

Bekanntmachung

Umstellung des Bebauungsplanverfahrens „Rote Äcker“ auf das Verfahren nach § 2 BauGB und frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit

Der Gemeinderat der Gemeinde Sternenfels hat am 25.01.2024 in öffentlicher Sitzung beschlossen, das Bebauungsplanverfahren „Rote Äcker“ auf das Regelverfahren gem. § 2 BauGB umzustellen. Hierzu wurden sämtliche bisherigen Beschlüsse betreffend den Bebauungsplan „Rote Äcker“ aufgehoben und die Aufstellung des Bebauungsplans „Rote Äcker“ im Verfahren nach § 2 BauGB beschlossen.

Anlass ist das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.07.2023 (Az. 4 CN 3/23) hinsichtlich der Unanwendbarkeit des § 13b BauGB aufgrund von Verstößen gegen das Europarecht.

Weiterhin wurde in der Sitzung des Gemeinderats am 25.01.2024 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange werden parallel zur Öffentlichkeit unterrichtet und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 aufgefordert.

Die Ziele und der Zweck der Planung bleiben unverändert. Durch das Baugebiet soll die hohe Nachfrage nach Bauflächen für den Eigenheimbau, insbesondere für Familien mit Kindern, befriedigt werden. Die feststellbare und zukünftig zu erwartende Nachfrage nach Wohnbauflächen in der Gemeinde Sternenfels kann derzeit allein durch Maßnahmen der Innenentwicklung nicht gedeckt werden. Insbesondere ist die Nachfrage nach attraktiven Baugrundstücken aus der jüngeren Generation der angestammten Bevölkerung zu berücksichtigen. Die neuen Bauflächen dienen dem Ziel, der Abwanderung junger Menschen entgegenzuwirken. Im Planbereich soll mit dem geplanten Baugebiet eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung sichergestellt werden und der Ortsrand sinnvoll abgeschlossen werden. Für das Plangebiet besteht derzeit kein Planungsrecht. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erschließung und Bebauung der Grundstücke zu schaffen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes durch die Gemeinde Sternenfels erforderlich.

Die Fläche des Geltungsbereichs liegt am nordöstlichen Ortsrand der Gemeinde Sternenfels entlang der Friedrich-Ebert-Straße auf der Gemarkung Sternenfels. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus dem zeichnerischen Teil in der Fassung vom 10.01.2024. Er umfasst die Flurstücke 1443/1, 1444/1, 1445/1, 1446/1, 1447/6, 1447/4, 1447/5, 1448/1 und 2111 sowie die westlichen Teilflächen der Flurstücke 1337/2 sowie 1338 bis 1344 und 1347 bis 1360 auf der Gemarkung Sternenfels. Die Fläche beträgt ca. 1,5 ha.

Maßgebend ist der Vorentwurf zum Bebauungsplan mit Textteil, örtlichen Bauvorschriften und Begründung samt Umweltbericht (Stand 10.01.2024/12.01.2024).

Der Geltungsbereich geht im Einzelnen aus dem Lageplan vom 10.01.2024 hervor.

Der Inhalt der Bekanntmachung und die Unterlagen zum Vorentwurf des Bebauungsplans werden im Internet veröffentlicht. Die Unterlagen können während der Dauer der Veröffentlichung (sog. Veröffentlichungsfrist) vom 08. Februar 2024 bis einschließlich 11. März 2024 auf der Internetseite der Gemeinde Sternenfels unter www.sternenfels.de/wohnen/laufende-bebauungsplanverfahren/rote-aecker.html eingesehen werden.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die genannten Unterlagen vom 08. Februar 2024 bis einschließlich 11. März 2024 beim KOMM-IN Sternenfels, Maulbronner Str. 26, 75447 Sternenfels während der üblichen Öffnungszeiten für alle zur Einsicht aus. Terminvereinbarungen außerhalb der Sprechzeiten sind möglich.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplans und seinen möglichen Auswirkungen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch postalisch, per Fax oder zur Niederschrift gebracht werden:

E-Mail: westermann.tim@sternenfels.de
Fax:     07045 - 970 4015
Postanschrift:   Gemeindeverwaltung Sternenfels, Maulbronner Str. 7, 75447 Sternenfels

Es wird auf § 4a Abs. 5 BauGB hingewiesen: Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Sternenfels, den 30.01.2024

gez.

Antonia Walch

Bürgermeisterin