Rote Äcker

Bekanntmachung

Aufstellung des Bebauungsplans „Rote Äcker“ Gemarkung Sternenfels - Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Sternenfels hat am 25.01.2024 in öffentlicher Sitzung beschlossen, das Bebauungsplanverfahren „Rote Äcker“ auf das Regelverfahren gem. § 2 BauGB umzustellen. In gleicher Sitzung hat der Gemeinderat den Vorentwurf zum Bebauungsplan gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte im Zeitraum vom 08.02.2024 bis 11.03.2024, die Beteiligung der Behörden erfolgte im Zeitraum vom 07.02.2024 bis 21.04.2024 (verlängert).

In seiner öffentlichen Sitzung am 14.11.2024 hat der Gemeinderat über die im Rahmen der Beteiligungen nach § 3 Absatz 1 BauGB und § 4 Absatz 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen beraten und die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange nach § 1 Abs. 7 BauGB vorgenommen. In gleicher Sitzung hat der Gemeinderat den Entwurf zum Bebauungsplan samt Textteil, örtlichen Bauvorschriften und Begründung mit Umweltbericht gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange werden parallel beteiligt und über die Beteiligung der Öffentlichkeit informiert.

Maßgebend sind der Entwurf des Bebauungsplans vom 01.10.2024 mit Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Begründung mit Umweltbericht samt Anlagen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus obenstehendem Lageplan ersichtlich (unmaßstäbliche Darstellung).

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Flurstücke 1443/1, 1444/1, 1445/1, 1446/1, 1447/6, 1447/4, 1447/5, 1448/1 und 2111 sowie die westlichen Teilflächen der Flurstücke 1337/2 sowie 1338 bis 1344 und 1347 bis 1360 auf der Gemarkung Sternenfels. Die Fläche beträgt ca. 1,5 ha.

Für Eingriff durch den Bebauungsplan sind neben internen Ausgleichsmaßnahmen folgende weitere externe Ausgleichsmaßnahmen nach § 9 Abs. 1a BauGB i. V. m. § 44 Abs. 5 BNatSchG vorgesehen:

  • Flst. Nr. 1339, 1340, 1341, 1344, 1345, 1346, 1348 und 1353 Gemarkung Sternenfels (CEF-Maßnahme)
  • Flst. Nr. 1338, 1351 und 1352 Gemarkung Sternenfels (Ausgleich: Entwicklung Magerwiesen)
  • Flst. Nr. 2275 Gemarkung Sternenfels (Ausgleich: Entwicklung Gebüsche trockenwarmer Standorte mit einer Saumvegetation trockenwarmer Standorte): Ausgleichsfläche
  • Abbuchung vom Maßnahmenkomplex „Alt- und Totholzkonzept der Gemeinde Sternenfels“ vom landesweiten Kompensationsverzeichnis

Zur Planung liegen folgende umweltbezogene Informationen vor: Behandelte Umweltthemen, Art der vorhandenen Information und Verfasser

Im gültigen Flächennutzungsplan ist das Plangebiet als Wohnbaufläche (Planung) ausgewiesen. Der Bebauungsplan kann somit aus dem Flächennutzungsplan gemäß § 8 Abs. 2 BauGB entwickelt werden.

Ziel und Zweck der Planung

Die Ziele und der Zweck der Planung bleiben unverändert. Durch das Baugebiet soll die hohe Nachfrage nach Bauflächen für den Eigenheimbau, insbesondere für Familien mit Kindern, befriedigt werden. Die feststellbare und zukünftig zu erwartende Nachfrage nach Wohnbauflächen in der Gemeinde Sternenfels kann derzeit allein durch Maßnahmen der Innenentwicklung nicht gedeckt werden. Insbesondere ist die Nachfrage nach attraktiven Baugrundstücken aus der jüngeren Generation der angestammten Bevölkerung zu berücksichtigen. Die neuen Bauflächen dienen dem Ziel, der Abwanderung junger Menschen entgegenzuwirken. Im Planbereich soll mit dem geplanten Baugebiet eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung sichergestellt werden und der Ortsrand sinnvoll abgeschlossen werden. Für das Plangebiet besteht derzeit kein Planungsrecht. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erschließung und Bebauung der Grundstücke zu schaffen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes durch die Gemeinde Sternenfels erforderlich.

Förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Inhalt der Bekanntmachung und die Unterlagen zum Entwurf des Bebauungsplans werden im Internet veröffentlicht. Die Unterlagen können während der Dauer der Veröffentlichung vom 10. Januar 2025 bis einschließlich 10. Februar 2025

auf der Internetseite der Gemeinde Sternenfels unter www.sternenfels.de/wohnen/laufende-bebauungsplanverfahren/rote-aecker.html eingesehen werden.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die genannten Unterlagen 10. Januar 2025 bis einschließlich 10. Februar 2025 beim KOMM-IN Sternenfels, Maulbronner Str. 26, 75447 Sternenfels während der üblichen Öffnungszeiten für alle zur Einsicht aus. Terminvereinbarungen außerhalb der Sprechzeiten sind möglich.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans und seinen möglichen Auswirkungen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können aber bei Bedarf auch auf anderem Weg abgegeben werden.

E-Mail: westermann.tim@sternenfels.de
Fax:     07045 - 970 4015
Postanschrift:   Gemeindeverwaltung Sternenfels, Maulbronner Str. 7, 75447 Sternenfels

Es wird auf § 4a Abs. 5 BauGB hingewiesen: Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Es wird darum gebeten bei Stellungnahme die volle Anschrift anzugeben. Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben.

Sternenfels, den 07.01.2025

gez.

Antonia Walch

Bürgermeisterin