Rote Äcker

Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung

Inkrafttreten des Bebauungsplans „Rote Äcker“ gem. § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat der Gemeinde Sternenfels hat in seiner öffentlichen Sitzung am 20.02.2025 über die Ergebnisse der Beteiligungen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan „Rote Äcker“ Gemarkung Sternenfels beraten und die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange nach § 1 Abs. 7 BauGB vorgenommen. Ebenfalls in seiner Sitzung am 20.02.2025 hat der Gemeinderat den Bebauungsplan „Rote Äcker“ Gemarkung Sternenfels gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

Maßgebend ist der Bebauungsplan in der Fassung vom 12.02.2025 mit Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Begründung mit Umweltbericht samt Anlagen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus dem zeichnerischen Teil in der Fassung vom 12.02.2025. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus nebenstehendem Lageplan ersichtlich (unmaßstäbliche Darstellung).

Der Bebauungsplan umfasst die Flurstücke 1443/1, 1444/1, 1445/1, 1446/1, 1447/6, 1447/4, 1447/5, 1448/1 und 2111 sowie die westlichen Teilflächen der Flurstücke 1337/2 sowie 1338 bis 1344 und 1347 bis 1360 auf der Gemarkung Sternenfels. Die Fläche beträgt ca. 1,5 ha. Im gültigen Flächennutzungsplan Maulbronn-Sternenfels 2010 ist die überplante Fläche als Wohnbaufläche Planung ausgewiesen.

Das Plangebiet wird im Westen und Süden durch die bestehende Wohnbebauung der Friedrich-Ebert-Straße begrenzt. Östlich und nördlich schließt der freie Landschaftsraum mit überwiegend ackerbaulich genutzten Grundstücken an.

Zur Kompensation des Eingriffs durch den Bebauungsplan sind neben internen Ausgleichsmaßnahmen folgende weitere externe Ausgleichsmaßnahmen nach § 9 Abs. 1a BauGB i. V. m. § 44 Abs. 5 BNatSchG vorgesehen:

östlich angrenzend an das Plangebiet Flst. Nr. 1339, 1340, 1341, 1344, 1345, 1346, 1348 und 1353 Gemarkung Sternenfels (CEF-Maßnahme)

östlich angrenzend an das Plangebiet Flst. Nr. 1338, 1351 und 1352 Gemarkung Sternenfels (Ausgleich: Entwicklung Magerwiesen)

Flst. Nr. 2275 Gemarkung Sternenfels (Ausgleich: Entwicklung Gebüsche trockenwarmer Standorte mit einer Saumvegetation trockenwarmer Standorte)

Abbuchung vom Maßnahmenkomplex „Alt- und Totholzkonzept der Gemeinde Sternenfels“ vom landesweiten Kompensationsverzeichnis

Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB wird der Satzungsbeschluss hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Der Bebauungsplan „Rote Äcker“ Gemarkung Sternenfels tritt gemäß § 10 Abs. 3 BauGB mit dieser Bekanntmachung in Kraft.

Der Bebauungsplan kann zusammen mit seiner Begründung und dem Ergebnis der Abwägung bei der Gemeindeverwaltung Sternenfels, Maulbronner Straße 7, 75447 Sternenfels, während der üblichen Dienststunden und nach Vereinbarung von jedermann eingesehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangt werden. Gleichzeitig kann der Bebauungsplan im Internet unter www.sternenfels.de eingesehen werden.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39 - 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel in der Abwägung nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB sind gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB unbeachtlich, wenn die Verletzung der oben genannten Verfahrens- und Formvorschriften nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.

Sternenfels, den 24.02.2025

Klaus Riekert, Stellvertretender Bürgermeister