Öffentliche Bekanntmachung

Inkrafttreten des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Maulbronner Straße 1. Änderung“ gem. § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat der Gemeinde Sternenfels hat am 23.10.2025 in öffentlicher Sitzung auf der Grundlage von § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Maulbronner Straße 1. Änderung“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB beschlossen. In seiner öffentlichen Sitzung am 19.03.2026 hat der Gemeinderat über die Ergebnisse der Beteiligungen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB zur 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Maulbronner Straße“ Gemarkung Sternenfels beraten und die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange nach § 1 Abs. 7 BauGB vorgenommen. Ebenfalls in seiner Sitzung am 19.03.2026 hat der Gemeinderat die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Maulbronner Straße“ Gemarkung Sternenfels gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

Maßgebend ist die 1. Änderung zum Bebauungsplan in der Fassung vom 19.09.2025 und die Begründung samt Anlagen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus nebenstehendem Lageplan ersichtlich (unmaßstäbliche Darstellung).

Der räumliche Geltungsbereich des Plangebiets der 1. Änderung umfasst die Flurstücke 132 und 132/1 auf der Gemarkung Sternenfels. Die Fläche des Plangebiets beträgt ca. 0,22 ha. Das Vorhaben befindet sich im Innenbereich. Im Flächennutzungsplan (FNP) ist der betroffene Bereich als Gemischte Baufläche im Westen und als Fläche für die Landwirtschaft im Osten ausgewiesen. Eine Fortschreibung des Flächennutzungsplans für diesen Bereich wird nicht erforderlich.

Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB wird der Satzungsbeschluss hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan „Maulbronner Straße 1. Änderung“ Gemarkung Sternenfels tritt gemäß § 10 Abs. 3 BauGB mit dieser Bekanntmachung in Kraft.

Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan kann zusammen mit seiner Begründung samt Anlagen und dem Ergebnis der Abwägung bei der Gemeindeverwaltung Sternenfels, Maulbronner Straße 7, 75447 Sternenfels, während der üblichen Dienststunden und nach Vereinbarung eingesehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangt werden. Gleichzeitig kann der Vorhabenbezogene Bebauungsplan im Internet unter www.sternenfels.de/wohnen/laufende-bebauungsplanverfahren/1-aenderung-maulbronner-strasse.html eingesehen werden.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39 - 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel in der Abwägung nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB sind gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB unbeachtlich, wenn die Verletzung der oben genannten Verfahrens- und Formvorschriften nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.

Sternenfels, den 26.03.2026

Antonia Walch
Bürgermeisterin


Maulbronner Straße 1. Änderung -Zeichnerischer Teil-

Maulbronner Straße 1. Änderung -Texteil-

Maulbronner Straße 1. Änderung -Abwägung-

Maulbronner Straße 1. Änderung -Baupläne-

Maulbronner Straße 1. Änderung -Vorhaben- und Erschließungsplan-