1. Änderung Maulbronner Straße
Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Maulbronner Straße 1. Änderung“ Gemarkung Sternenfels: Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Sternenfels hat am 23.10.2025 in öffentlicher Sitzung auf der Grundlage von § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Maulbronner Straße 1. Änderung“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Ebenfalls in seiner Sitzung am 23.10.2025 hat der Gemeinderat Sternenfels den Entwurf zur 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans in der Fassung vom 19.09.2025 gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange werden parallel beteiligt und über die Veröffentlichung der Bebauungsplanänderung informiert.
Die Bebauungsplanänderung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt, da durch die Änderung die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Im vereinfachten Verfahren wird auf die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit verzichtet. Ebenso wird von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 und § 10a Absatz 1 abgesehen; § 4c ist nicht anzuwenden.
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist aus nebenstehendem Lageplan ersichtlich (unmaßstäbliche Darstellung):
Der räumliche Geltungsbereich des Plangebiets der Änderung umfasst die Flurstücke 132 und 132/1 auf der Gemarkung Sternenfels. Die Fläche des Plangebiets beträgt ca. 0,22 ha. Das Vorhaben befindet sich im Innenbereich. Im Flächennutzungsplan (FNP) ist der betroffene Bereich als Gemischte Baufläche im Westen und als Fläche für die Landwirtschaft im Osten ausgewiesen. Eine Fortschreibung des Flächennutzungsplans für diesen Bereich wird nicht erforderlich.
Ziel und Zweck der Planung
Anlass für die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans im Jahr 2022 war der konkrete Antrag eines Vorhabenträgers, die innerörtliche Fläche in der Maulbronner Straße einer baulichen Nutzung zuzuführen und so eine Baulücke zwischen den Gebäuden mit den Hausnummern 25 und 31 zu schließen. Ursprünglich war hierbei die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit insgesamt 6 Einheiten vorgesehen. Aufgrund der aktuellen Situation gestaltet sich der Markt für die ursprünglich geplante Größe der Wohnungen als schwierig, sodass der Vorhabenträger zur sinnvollen Vermarktung der Wohnungen deren Größe reduzieren möchte und dadurch bei gleichbleibender Kubatur des Gebäudes die Anzahl der Wohneinheiten erhöhen kann. Aufgrund der Festsetzungen im rechtskräftigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist dies nur mit einer Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans zu realisieren.
Im Rahmen der angestrebten Bebauungsplanänderung soll die Anzahl der zulässigen Wohneinheiten von 6 auf 8 erhöht werden. Hierdurch erhöht sich auch die Anzahl der erforderlichen Flächen für Stellplätze auf dem Grundstück. Im zeichnerischen Teil werden daher die Flächen für Stellplätze erweitert. Hierdurch müssen auch die vorgesehenen Pflanzgebote angepasst werden. Aufgrund der topografischen Verhältnisse im Plangebiet werden bauliche Anlagen im Bereich der privaten Grünfläche erforderlich, um eine Erschließung und Nutzung der Fläche zu ermöglichen. Diese sollen im Rahmen der Bebauungsplanänderung legitimiert werden. Ziel der Planänderung ist es, die angestrebten Änderungen im Plangebiet zuzulassen, um den bereits ausgewiesenen Wohnraum mit einer höheren Auslastung sinnvoll nutzen zu können.
Förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Inhalt der Bekanntmachung und die Unterlagen zum Entwurf der Bebauungsplanänderung werden im Internet veröffentlicht. Die Unterlagen können während der Dauer der Veröffentlichung vom 28. Oktober 2025 bis einschließlich 28. November 2025 auf der Internetseite der Gemeinde Sternenfels unter www.sternenfels.de/wohnen/laufende-bebauungsplanverfahren.html eingesehen werden.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die genannten Unterlagen vom 28. Oktober 2025 bis einschließlich 28. November 2025 bei der Gemeindeverwaltung Sternenfels, KOMM-IN Dienstleistungszentrum, Maulbronner Straße 26, 75447 Sternenfels während der Öffnungszeiten des KOMM-IN (Mo. – Fr. 08:30 - 12:00 Uhr, Mo., Di., Fr. 14:00 - 17:30 Uhr, Do. 14:00 - 18:00 Uhr und Sa. 08:30 - 11:00 Uhr) für alle zur Einsicht aus. Terminvereinbarungen außerhalb der Sprechzeiten sind möglich.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zur Änderung des Bebauungsplans und seinen möglichen Auswirkungen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können aber bei Bedarf auch auf anderem Weg abgegeben werden.
E-Mail: holzwarth.tobias@sternenfels.de
Fax: 07045 970-4015
Postanschrift: Gemeindeverwaltung Sternenfels, Maulbronner Str. 7, 75447 Sternenfels
Es wird auf § 4 a Abs. 5 BauGB hingewiesen: Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Es wird darum gebeten bei Stellungnahme die volle Anschrift anzugeben. Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben.
Sternenfels, den 24.10.2025
gez. Antonia Walch
Bürgermeisterin
