Bürgerservice

Hier werden Sie u. a. in folgenden Bereichen betreut:

Dokumente

  • Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen - Zustimmungserklärung zur Ausstellung von Ausweisdokumenten für minderjährige Kinder
  • Beantragung von vorläufigen Personalausweisen und Reisepässen
  • Entwertung und Vernichtung von Ausweisdokumenten (Personalausweis, Reisepass, Führerschein)
  • Verlustanzeigen für Ausweisdokumente
  • Pin-Änderung neuer Personalausweis (für die Online-Funktion)
  • Sperrdienst neuer Personalausweis (Sperren der eID (Chip-Funktion) bei Verlust)
  • Änderungsdienst neuer Personalausweis (Ein- und Ausschalten der eID (Chip-Funktion))
  • Ausstellung von Fischereischeinen

Wohnsitz


Meldewesen


Führungszeugnis

  • Anträge auf ein Polizeiliches Führungszeugnis
    Achtung: Hier sollten Sie die genaue Beschreibung des geforderten Führungszeugnisses kennen.
    Es wird zwischen einfachenund erweiterten Führungszeugnissen unterschieden.
    Zudem kann das Führungszeugnis für eigene Zwecke oder zur Vorlage bei einer Behörde beantragt werden.
    Für das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde benötigen Sie außerdem die Anschrift der Behörde.

Führerschein

  • Beglaubigung von Abschriften, Fotokopien und Unterschriften (Ausnahme: standesamtliche, öffentliche Beglaubigungen und Unterschriftsbeglaubigungen)
  • Parkplatzvermietung
  • Sperrmüll und Elektromüll Anmeldungen
  • Fundbüro/Fundsachen
  • Touristeninformationen / Ausgabe von (touristischem) Informationsmaterial und Ortsplänen
  • Ausgabe von verschiedenen Anträgen und Formularen sowie Weiterleitung dieser an das Landratsamt
  • Ausstellen von Landesfamilienpässen, Ausgabe der Gutscheine
  • Entgegennahme und Bearbeitung von Briefwahlunterlagen
  • Informationen für Neubürger (Ausgabe Neubürgermappe)
  • Allgemeine Auskünfte (Zuständigkeiten im Rathaus, Melderegister, Müllabfuhrtermine)
  • Ausgabe Hundebeutel

Grundsätzlich sollten Ausweisdokumente vor Ablauf der Gültigkeit beantragt werden.
Abgelaufene Kinderreisepässe können nicht mehr verlängert werden. Seit dem 01.01.2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Die Kinderreisepässe behalten ihre Restgültigkeit. Für alle Kinder können ab dem 01.01. Personalausweis und/oder Reisepass beantragt werden.

Bei allen Dokumenten ist, unabhängig vom Alter und von der Art des Dokumentes, ein aktuelles biometrisches Passfoto, dass nicht älter als 1 Jahr ist, notwendig. Außerdem ist ein persönliches Erscheinen (bei Dokumenten für minderjährige Kinder auch das Erscheinen des Kindes) zwingend notwendig.
Zur Antragstellung benötigen Sie zudem Ihr aktuelles Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass).
Bei Erstantrag eines Personalausweises oder Reisepasses die Geburtsurkunde des Kindes.

Für den Fall, dass alle Ausweisdokumente verloren gegangen sind oder gestohlen wurden, benötigen Sie bei der Antragstellung Ihre Geburtsurkunde.
Bitte melden Sie uns in diesem Fall den Verlust Ihrer Dokumente.

Ab dem 6. Lebensjahr sind Fingerabdrücke auf dem Reisepass und Personalausweis Pflicht und ab dem 10. Lebensjahr auch die Unterschrift.
Bei minderjährigen Kindern ist die Zustimmungserklärung mit der Unterschrift beider Sorgeberechtigten notwendig.
Die Zustimmungserklärung kann auf unserer Homepage heruntergeladen werden oder im Bürgerservice abgeholt werden.
Auch können beide Sorgeberechtigten bei Antragstellung vor Ort unterschreiben.
Bitte beachten Sie, dass ohne vorhandene Zustimmungserklärung das Dokument nicht ausgehändigt werden kann.

Die Pflicht ein Ausweisdokument zu besitzen, beginnt mit Erreichen des 16. Lebensjahres.
Der Personalausweis und der Reisepass können ab Geburt beantragt werden.
 

DokumentGültigkeit ab AntragstellungKostenDauer
Personalausweis über 24 Jahre10 Jahre37,00 €Ca. 3-4 Wochen
Personalausweis unter 24 Jahre6 Jahre22,80 €Ca. 3-4 Wochen
Vorläufiger Personalausweis3 Monate10,00 €wird am Tag der Antragstellung ausgehändigt
Reisepass über 24 Jahre10 Jahre70,00 €Ca. 7-8 Wochen
Reisepass unter 24 Jahre6 Jahre37,50 €Ca. 7-8 Wochen
Express-Reisepass über 24 Jahre10 Jahre102,00 €ab Antragstellung innerhalb 72 Stunden abholbereit
Express-Reisepass unter 24 Jahre6 Jahre69,50 €ab Antragstellung innerhalb 72 Stunden abholbereit
Vorläufiger Reisepass1 Jahr26,00 €wird am Tag der Antragstellung ausgehändigt

Die Dokumente werden bei der Antragstellung bezahlt.
Bei Abholung der neuen Dokumente, müssen die alten Dokumente durch die Gemeinde entwertet oder eingezogen werden.
Bitte beachten Sie, dass hier die neuen Dokumente erst ausgehändigt werden können, wenn die bisherigen Dokumente durch die Gemeinde entwertet oder eingezogen wurden.

Auf der Seite des Auswärtigen Amtes können Sie Einreise- und Sicherheitsbestimmungen des jeweiligen Landes einsehen. zur Homepage

Viele Angelegenheiten können Sie auch von Zuhause aus erledigen:

Hier finden Sie unsere Formulare

Hier finden Sie verschiedene Online-Dienste