Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2023
Im Rahmen der Grundsteuerreform hat der Zweckverband „Gemeinsamer Gutachterausschuss im Enzkreis“ nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) und der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2023 ermittelt und beschlossen.
Hier können Sie die Definition des Bodenrichtwertes, Bodenrichtwertliste und die Bodenrichtwertkarten Sternenfels und Diefenbach abrufen:
Darüber hinaus können die Bodenrichtwerte über das Bodenrichtwertinformationssystem der Gutachterausschüsse Baden-Württemberg (BORIS-BW) online abgerufen werden.
Hier erreichen Sie BORIS-BW.
Kontaktdaten
Tim Westermann