Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Gemeindeverwaltung Sternenfels ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.sternenfels.de.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
- Anforderung 9.1.1.1 Nicht-Text-Inhalt – vereinzelte Grafiken können keine alternativen Metaangaben besitzen
- Anforderung 9.1.3.1 Info und Beziehungen – vereinzelte Tabellen müssen ggf. noch besser für Screenreader Ausgabe strukturiert werden
- Anforderung 9.1.4.3 Kontrast (Minimum) - vereinzelne Texte haben noch keinen ausreichenden Kontrast
- Anforderung 9.2.1.1 Tastatur - vereinzelne Elemente haben noch keinen sichtbaren Fokusrahmen
- Anforderung 9.2.2.2 Pausieren, stoppen, ausblenden - vereinzelne sich bewegende Elemente können noch nicht angehalten werden
- Anforderung 9.2.4.3 Fokus-Reihenfolge - vereinzelne Elemente entsprechen in der Fokus-Reihenfolge noch nicht der visuellen Reihenfolge
- Anforderung 9.2.4.4 Linkzweck (im Kontext) - vereinzelne Links können keinen oder einen noch nicht ausreichenden Linkzweck besitzen
- Anforderung 9.2.4.7 Fokus sichtbar - vereinzelne Elemente haben noch keinen sichtbaren Fokusrahmen
- Anforderung 9.4.1.1 Syntaxanalyse - der Quellcode der Webseite kann noch Fehler enthalten
- Deutsche Gebärdensprache, § 10 Absatz 1 Satz 3 L-BGG i. V. m. § 4 BITV 2.0 - es sind keine Erläuterungen in deutscher Gebärdensprache vorhanden
- Leichte Sprache, § 10 Absatz 1 Satz 3 L-BGG i. V. m. § 4 BITV 2.0 - eine Erläuterung in leichter Sprache ist auf der Webseite nicht vorhanden
Unverhältnismäßige Belastung
- Barrierefreiheit von Dokumenten, § 2 Satz 2 L-BGG-DVO – PDFs sind teilweise nicht UA-konform und erfüllen nicht die in Abschnitt 10 der EN 301 549 genannten Anforderungen.
Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt: Die Gemeinde Sternenfels verfügt nicht über ausreichende personelle Ressourcen, um eine Schulung zur "Erstellung barrierefreier PDF-Dateien und Dokumente" durchzuführen und im Anschluss die zeitaufwändige Überarbeitung dieser Dateien mithilfe von speziellen Programmen durchzuführen, die dem Umfang der Webseite entsprechen würden. Zusätzlich erhält die Gemeinde Sternenfels PDF-Dokumente von externen Quellen, die grundsätzlich nicht von der Gemeinde bearbeitet werden können. Trotz dieser Herausforderungen ist die Gemeinde Sternenfels bestrebt, die Zugänglichkeit ihrer digitalen Informationen kontinuierlich zu verbessern und die Standards für digitale Barrierefreiheit voranzutreiben.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 30.09.2024 auf Basis des Musters der Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit des Landes Baden-Württemberg erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 07.10.2024 überprüft und überarbeitet.
Evaluationsmethode durch Drittparteien
- Prüfbericht Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit der
Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg vom 22.08.2024
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:
Gemeinde Sternenfels
Maulbronner Straße 7, 75447 Sternenfels
Telefon: 07045 970-4000
Telefax: 07045 970-1115
E-Mail: info(at)sternenfels.de
5. Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Gemeinde Sternenfels wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
Falls die Gemeinde Sternenfels nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 - 279 3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de
Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.