Am Falltor
Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplanverfahrens „Am Falltor“ nach § 2 BauGB und frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit
Der Gemeinderat der Gemeinde Sternenfels hat am 20.02.2025 in öffentlicher Sitzung beschlossen, das Bebauungsplanverfahren „Am Falltor“ im Regelverfahren nach § 2 BauGB durchzuführen und dazu die Aufstellung des Bebauungsplans „Am Falltor“ im Verfahren nach § 2 BauGB beschlossen.
Weiterhin wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange werden parallel zur Öffentlichkeit unterrichtet und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 aufgefordert.
Ziele der Planung, Städtebauliches Konzept
Die Fläche des Geltungsbereichs des städtebaulichen Konzepts liegt am südlichen Ortsrand im Ortsteil Diefenbach. Für das Plangebiet besteht derzeit kein Planungsrecht.
Die Gemeinde will mit dem Baugebiet „Am Falltor“ auf den bestehenden und weiter wachsenden Bedarf an Bau- und Wohnflächen reagieren. Neuer Wohnraum wird in Sternenfels und Diefenbach gebraucht.
Die Fläche des Baugebietes umfasst ca. 2,6 ha. Im Baugebiet soll die Möglichkeit geschaffen werden, circa. 40 Wohneinheiten zu errichten. Eine maßvolle und dörflich ortsgerechte Durchmischung und Wohnungsmix bestehend aus Einfamilienhäusern, Doppel- und Reihenhäusern soll entstehen.
Im Zuge der Erschließung ist im Plangebiet die Errichtung eines Spielplatzes vorgesehen.
Die Wohndichte orientiert sich an den Durchschnittswerten für den ländlichen Raum. Durch die Möglichkeit zur Schaffung von 40 Wohneinheiten im Gebiet ergibt sich aus den städtebaulichen Kenndaten eine perspektivische Einwohnerschaft von ca. 84 Personen (Einwohner: 2,1 E x WE). Bezogen auf den Bereich der späteren Wohnbaufläche sind dies ca. 53 Einwohner je Hektar.
Die Planung des Gebietes ist ohne bodenordnende Maßnahmen auf den bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen und den daraufhin ausgelegten Grundstückszuschnitten nicht umsetzbar. Die Umsetzung der Planung bedarf eines Bodenordnungsverfahrens. Im Rahmen einer Umlegung sollen die Grundstücke in der Weise neu geordnet werden, dass sie nach Lage, Form und Größe für die bauliche und sonstige Nutzung entsprechend den Festsetzungen des späteren Bebauungsplans geeignet sind. Neben den Flächen des Kerns des neuen Baugebietes sind auch die Flächen für die Anbindung des Baugebietes von dem Verfahren umfasst.
Die Fläche des Geltungsbereichs liegt am südwestlichen Ortsrand des Ortsteils Diefenbach. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus dem zeichnerischen Teil des städtebauliche Vorentwurfs Fassung vom 07.02.2025/ 25.05.2023.
Die Abgrenzung kann sich im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans noch ändern.
Der Inhalt der Bekanntmachung und die Unterlagen (städtebaulicher Vorentwurf vom 07.02.2025/ 25.05.2023) werden im Internet veröffentlicht. Die Unterlagen können während der Dauer der Veröffentlichung (sog. Veröffentlichungsfrist) vom 03.04.2025 bis einschließlich 09.05.2025
auf der Internetseite der Gemeinde Sternenfels unter www.sternenfels.de/wohnen/laufende-bebauungsplanverfahren/am-falltor.html eingesehen werden.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die genannten Unterlagen vom 03.04.2025 bis einschließlich 09.05.2025 im Rathaus Sternenfels, Maulbronner Str. 7, 75447 Sternenfels während der üblichen Öffnungszeiten für alle zur Einsicht aus. Terminvereinbarungen außerhalb der Sprechzeiten sind möglich.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen geplanten Bebauungsplan und seinen möglichen Auswirkungen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch postalisch, per Fax oder zur Niederschrift gebracht werden:
E-Mail: westermann.tim@sternenfels.de
Fax: 07045 - 970 4015
Postanschrift: Gemeindeverwaltung Sternenfels, Maulbronner Str. 7, 75447 Sternenfels
Es wird auf § 4a Abs. 5 BauGB hingewiesen: Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Sternenfels, den 21.03.2025
gez.
Klaus Riekert
Stv. Bürgermeister