Am Falltor

Bekanntmachung

Aufstellung des Bebauungsplans „Am Falltor“ Gemarkung Diefenbach im Verfahren nach § 13 b Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat der Gemeinde Sternenfels hat am 19.12.2019 in öffentlicher Sitzung auf der Grundlage von § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen über den Bereich zwischen Gartenstraße, Freudensteiner Straße und Mühlacker Straße, Gemarkung Diefenbach, einen Bebauungsplan sowie örtliche Bauvorschriften gem. § 74 Landesbauordnung (LBO) von Baden-Württemberg im Verfahren nach § 13 b Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren aufzustellen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Flurstücke 245/2, 245/3, 3027 -3032, 3043, 3046, 3047, 3049-3054, 3058 sowie Teile von 3040, 3041, 3056, 3059. Die Größe der Fläche beträgt ca. 2,6 ha.

Im Norden wird das Plangebiet durch die bestehende Bebauung der Freudensteiner Straße begrenzt. Im Westen wird es durch die Gartenstraße und im Osten durch die Mühlacker Straße begrenzt. Im Süden wird es durch den bestehenden Wassergraben auf Flst. Nr. 3059 begrenzt.

Der Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:

Das Plangebiet liegt im Außenbereich und ist im aktuellen Flächennutzungsplan nicht als Wohnbaufläche enthalten.

Im aktuellen Flächennutzungsplan sind für den Ortsteil Diefenbach die Gebiete „Sommeräcker“ und „Ziegeläcker“ als mögliche Flächen für eine Wohnbebauung vorgesehen. Da eine Umsetzung aufgrund der Entwässerungssituation dort noch nicht abschließend geklärt ist, soll die Entwicklung für das Gebiet „Am Falltor“ vorangetrieben werden. Ziel des Bebauungsplanverfahrens ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Bebauung der Grundstücke zu schaffen und für das Plangebiet ein Allgemeines Wohngebiet (WA) nach § 4 BauNVO festzusetzen.

Eine entsprechende Änderung des Flächennutzungsplans wird erforderlich.

Der Bebauungsplan wird im Verfahren nach § 13 b BauGB Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren und damit ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Sternenfels, den 06.02.2020

gez.

Klaus Riekert
Stellv. Bürgermeister