Friedhöfe

Der Friedhof in Sternenfels mit Aussegnungshalle befindet sich am Friedhofsweg.

Mögliche Bestattungsformen:

  • Erdbestattungen, teilanonyme Erdbestattungen

Für die Erdbestattung (mit Sarg) haben die Angehörigen die Auswahl zwischen Reihengräbern, Wahlgräbern und Rasenreihengräbern. Die Mindestruhedauer beträgt jeweils 20 Jahre.

In den Grabstellen der Reihengräber und Rasenreihengräber erhält ausschließlich der Verstorbene seine letzte Ruhestätte. In den Wahlgräbern stehen zwei Grabstellen zur Verfügung, so dass beispielsweise der Ehegatte oder ein anderer Familienangehöriger nach dessen Tod in diesem Grab bestattet werden kann, soweit die Ruhezeit des ersten Verstorbenen noch nicht abgelaufen ist.

  • Urnenbestattungen, teilanonyme und anonyme Urnenbestattungen

Die Asche von Verstorbenen kann in Urnenwahlgräbern, Urnenreihengräbern, Rasenurnenreihengräbern und unter Umständen auch in bestehenden Gräbern der Erdbestattungsformen beigesetzt werden. Zudem kann die Asche von Verstorbenen auch in einer Urnenwand beigesetzt werden. Die Mindestruhezeit beträgt 20 Jahre.

In den Wahlurnengräbern können bis zu vier Urnen beigesetzt werden.


Der Friedhof in Diefenbach befindet sich in der Freudensteiner Straße.

Mögliche Bestattungsformen:

  • Erdbestattungen

Für die Erdbestattung (mit Sarg) haben die Angehörigen die Auswahl zwischen Reihengräbern, Wahlgräbern und Rasenreihengräbern. Die Mindestruhedauer beträgt jeweils 20 Jahre.

In den Grabstellen der Reihengräber erhält ausschließlich der Verstorbene seine letzte Ruhestätte. In den Wahlgräbern stehen zwei Grabstellen zur Verfügung, so dass beispielsweise der Ehegatte oder ein anderer Familienangehöriger nach dessen Tod in diesem Grab bestattet werden kann, soweit die Ruhezeit des ersten Verstorbenen noch nicht abgelaufen ist. Teilanonyme Erdbestattungen sind nicht möglich.

  • Urnenbestattungen

Die Asche von Verstorbenen kann in Urnenwahlgräbern, Urnenreihengräbern und unter Umständen auch in bestehenden Gräbern der Erdbestattungsformen beigesetzt werden. Zudem kann die Asche von Verstorbenen auch in einer Urnenwand beigesetzt werden. Die Mindestruhezeit beträgt 20 Jahre. Teilanonyme und anonyme Urnenbestattungen sind nicht möglich.

In den Wahlurnengräbern können bis zu vier Urnen beigesetzt werden.

 


Bei der Grabgestaltung sind die Regelungen in der Friedhofsatzung der Gemeinde einzuhalten. Grundsätzlich sind die Angehörigen eines Verstorbenen für die Grabpflege verantwortlich. Eine Grabstelle ist stets in einem der Würde des Friedhofes entsprechenden Weise zu pflegen und zu erhalten.

Bei den Rasengräbern und vorzeitig geräumten Gräbern wird die Pflegepflicht auf die Gemeinde übertragen, allerdings dürfen die Angehörigen dann auch keine Pflanzen setzen oder sonstigen Grabschmuck anbringen.

Nach Ablauf der Ruhezeit können Gräber auf den Friedhöfen privat oder durch privat beauftragte Unternehmen geräumt werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit die Gemeinde mit der Abräumung zu beauftragen. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die Friedhofsverwaltung.

Vorzeitige Grabräumung

Vor Ablauf der Ruhezeit können Gräber nur nach schriftlicher Zustimmung der Gemeinde geräumt werden. Nach der Genehmigung müssen die Grabausstattungen wie Grabstein mit Sockel, Grabeinfassungen, die Bepflanzung und sonstiger Grabschmuck vollständig entfernt werden.