Förder­programme

Entwicklungs­programm ländlicher Raum

Ausschreibung Jahresprogramm 2023

Mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum hat das Land Baden-Württemberg über das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Gemeinden und Dörfer geschaffen.

Mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum hat das Land Baden-Württemberg über das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Gemeinden und Dörfer geschaffen. Gefördert werden Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten ermöglichen, eine wohnortnahe Versorgung mit Waren und Dienstleistungen sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen. Projektträger und Zuwendungsempfangende können neben den Kommunen beispielsweise auch Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sein. Eine Förderung ist aktuell lediglich für Diefenbach möglich. In Sternenfels greift das Förderprogramm LSP (Landes­sanierungs­programm).

Anträge sind vor Sanierungsmaßnahmen bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.

Projektträger und Zuwendungsempfänger können somit sowohl Kommunen, als auch Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sein. Aufnahmeanträge können nur von den Städten und Gemeinden gestellt werden, die ihre Entwicklungsvorstellungen darlegen und die Einzelprojekte in diese einordnen müssen.

Es wird unterschieden in die Förderschwerpunkte Grundversorgung, Wohnen/ Innenentwicklung und Arbeiten. Im Förderschwerpunkt Grundversorgung steht die Sicherung der örtlichen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen des täglichen bis wöchentlichen Bedarfs im Vordergrund. Investitionen von Kleinstunternehmen der Grundversorgung und für Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen können mit einem erhöhten Fördersatz von bis zu 30 % (ggf. 35 % bei zusätzlichem CO2-Speicherzuschlag) gefördert werden.

Im Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung werden die Erhaltung und Stärkung der Ortskerne insbesondere durch Umnutzung vorhandener Bausubstanz, Maßnahmen zur Erreichung zeitgemäßer Wohnverhältnisse (umfassende Modernisierungen); innerörtliche Nachverdichtung (ortsbildprägende Neubauten in Baulücken); Verbesserung des Wohnumfeldes, Entflechtung unverträglicher Gemengelagen sowie die Neuordnung mit Baureifmachung von Grundstücken gefördert. Bei eigengenutzten wohnraumbezogenen Projekten liegt der Regelfördersatz bei 30 %. Der Höchstbetrag pro Wohneinheit beträgt grundsätzlich 20.000 € (Modernisierung/Neubau), bei Umnutzungen bis zu 50.000 €.

Im Förderschwerpunkt Arbeiten werden vorrangig Projekte unterstützt, die zur Entflechtung störender Gemengelagen im Ortskern beitragen.

Wer bei Projekten überwiegend ressourcenschonende, CO2 bindende Baustoffe im Tragwerk wie z.B. Holz einsetzt, kann grundsätzlich einen Förderzuschlag von 5 %-Punkten auf den Regelfördersatz und eine erhöhte Maximalförderung bekommen.

Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm können ausschließlich von den Gemeinden gestellt werden. Diese Aufnahmeanträge enthalten auch die privaten Projekte.
Das MLR entscheidet im Frühjahr 2023 über die Aufnahme in das ELR.

Daher ist es notwendig, dass die Unterlagen zu den privaten Projekten bis spätestens 12.09.2022 bei der Gemeinde Sternenfels vorliegen.

Es können nur Projekte zur Förderung vorgeschlagen werden, die zeitnah im Anschluss an die Förderentscheidung im Frühjahr 2023 umgesetzt und davor nicht begonnen worden sind. Grundstücke innerhalb der Gebietskulisse des Landes­sanierungs­programms Sternenfels „Ortsmitte“ können nicht gefördert werden.

Hier finden Sie weitere allgemeine Informationen über die Fördervorrausetzungen, die Förderhöhe und  das Verfahren zur Antragstellung.

Landes­sanierungs­programm

Noch bis zum 2. November 2022 können alle Städte und Gemeinden im Land Baden-Württemberg Anträge für Zuschüsse aus der Städtebauförderung beim jeweiligen Regierungspräsidium stellen. Gerade in den aktuellen Krisenzeiten ist das Städtebauförderungsprogramm Stabilisator und Motor.

Private Wohngebäude zu erneuern ist wesentlich für das Gelingen einer Sanierungsmaßnahme. Mit einer Modernisierung Ihres Gebäudes können Sie nicht nur die Wohnqualität verbessern, sondern Sie leisten auch einen wertvollen Beitrag zur Aufwertung des Wohnumfeldes. Gleichzeitig zahlt sich die Investition in den Werterhalt Ihres Gebäudes tagtäglich für Sie oder Ihre Mieter aus.

Deshalb möchte die Gemeinde Sternenfels Sie unterstützen und Sie auf diesem Weg über die Fördermöglichkeiten im Sanierungsgebiet informieren. Neben einer finanziellen Unterstützung aus Sanierungsmitteln können Sie auch von attraktiven steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten für das eigene Gebäude profitieren.

Bitte berücksichtigen Sie, dass für den Erhalt einer Förderung Baumaßnahme vorab mit der STEG und der Gemeinde abstimmen müssen. Entscheidend ist hierbei, dass der vorherige Maßnahmenbeginn, ob nun bei einer Modernisierung oder bei einem Abbruch, förderschädlich sein kann. Eine Beauftragung von Handwerkerleistungen und der Materialeinkauf dürfen erst erfolgen, wenn Sie eine entsprechende Vereinbarung abgeschlossen haben.

Der Bewilligungszeitraum und damit der Zeitraum, in dem Eigentümer aus der Sternenfelser Ortsmitte eine Förderung erhalten können, endet aktuell am 30.04.2024.

Nutzen Sie also Ihre Chance auf den Erhalt einer Förderung!

Hier finden Sie den LSP Plan der Ortsmitte Sternenfels.
Hier finden Sie die Förderbedingungen.

Einen Förderungsanspruch haben Kommunen in Baden-Württemberg, die einen Antrag auf Förderung der Städtebaulichen Erneuerung gestellt haben

Die Zuwendung erfolgt im Wege der Anteilsfinanzierung im Rahmen der im Staatshaushaltsplan des Landes verfügbaren Mittel bzw. der in der Verwaltungsvereinbarung über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder nach Artikel 104 b des Grundgesetzes zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen (VV-Städtebauförderung) bestimmten Bundesmittel.

Die Kommunen können Anträge beim jeweils zuständigen Regierungspräsidium bis zum 2. November 2022 stellen. Bitte beachten Sie unbedingt die Hinweise zur Antragsstellung (DOCX).

Weitere Informationen finden Sie unter:

Ausschreibung Städtebauförderung 2023
Anträge Städtebauförderung 2023

die STEG Stadtentwicklung GmbH
Bahnhofstraße 7
74972 Heilbronn
07131 9640-15

LEADER Kraichgau Region

Seit dem 01.01.2023 ist die Gemeinde Sternenfels offiziell Mitglied in der LEADER Kraichgau Region. Für Projekte die mindestens eine der folgenden Kriterien entsprechen (je mehr desto höher die Wahrscheinlichkeit einer Förderung) können Förderanträge mit bis zu 80% Bezuschussung gestellt werden:

  • Tourismus stärken: Angebote und Qualität für Tages- und Übernachtungsgäste
  • Landschaft pflegen: Erhalt und Nutzung der Kulturlandschaft insbesondere Streuobstwiesen, historische Weinberge und Hohlwege
  • Kulinarik vermarkten: Stärkung der Vermarktung regionaler Produkte
  • Zukunftsfähige Orte gestalten: Unterstützung der Willkommenskultur und Generationenfreundlichkeit
  • Kulturelle Angebote unterstützen: Schaffung von kulturellen Angeboten
  • Lebenswerte Kommunen schaffen: Ideen für Leerständen und Baulücken, bedarfsgerechte Nahversorgung und nachhaltige Lebensweise
  • Ehrenamt anerkennen: Unterstützung für das Ehrenamt
  • Kleine Unternehmen stärken: Förderung von Existenzgründungen und -festigungen
  • Junge und kluge Köpfe fördern: Partnerschaften von Jugendlichen und regionalen Unternehmen und gute Freizeitmöglichkeiten schaffen

Aktuell können bis zum 28.02.2023 Förderanträge im Regionalbudget gestellt werden. Insgesamt stehen dafür 200.000 € für das Jahr 2023 zur Verfügung. Beim Regionalbudget werden Vorhaben bis 20.000 € mit 80% gefördert. Weitere Informationen sowie das Online-Formular finden Sie unter:

https://www.kraichgau-gestalte-mit.de/regionalbudget/rb