Bitte beachten Sie, dass der neue Führerschein spätestens bis zur Ablauffrist vorliegen sollte. Wir empfehlen die Beantragung bereits vier Monate im Vorfeld.
Sollten Sie den folgendenden Tabellen entnehmen, dass Sie Ihren Führerschein zeitnah umtauschen müssen, empfehlen wir Ihnen vier Monate vor Ablauf im Bürgerservice im KOMM-IN mit folgenden Unterlagen persönlich vorzusprechen:
Aktuelles, biometrisches Lichtbild
Personalausweis oder Reisepass
Aktueller Führerschein
Kostenpunkt seitens des Bürgerservice Sternenfels 5,10 € für die Antragsstellung.
Den Link zum Antrag finden Sie am Ende der Seite.
Weitere Kosten werden anschließend von der Führerscheinstelle erhoben. Der Direktversand eines Führerscheins bedeutet, dass der neue Kartenführerschein per Einschreiben an Ihre Wohnadresse zugesandt wird. Der bisherige wird direkt im Bürgerservice auf 4 Monate befristet. Dies ist nur möglich, wenn es sich um einen Umtausch, den internationalen Führerschein, einem Ersatzführerschein (bei Verlust), der Eintragung der Schlüsselzahlen 96 oder 196, der Verlängerung der Fahrerlaubnis, etc. handelt, Aufzählung nicht abschließend.
Kurz: bei allen Belangen, die keiner Prüfung bedürfen. Hierbei ist unbedingt darauf zu achten, dass Ihr Briefkasten entsprechend beschriftet ist.
Für alle Führerscheinanträge für die eine gesonderte Prüfung von Nöten ist, bedarf es dem Antrag „Fahrerlaubnis kein Direktversand“ dies sind beispielsweise die Ersterteilung einer Fahrerlaubnis, der Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis, der Erweiterung einer Fahrerlaubnis, etc.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an buergerservice@sternenfels.de oder unter Tel.: 07045 / 970 -1113.
Eine persönliche Vorsprache (ohne Terminvereinbarung) ist zu den Öffnungszeiten im Bürgerservice im KOMM IN möglich.
Ablauffristen
Die Ablauffristen der grünen und rosafarbenen Papierführerscheine, die bis einschließlich 31.12.98 ausgestellt sind, gliedern sich nach Ihrem Geburtsjahr und sind der folgenden Tabelle (1.) zu entnehmen:
| Geburtsjahr des Inhabers (Papierführerschein | Ablauffrist |
| vor 1953 | 19.01.2033 |
| 1953 - 1985 | 19.01.2022 |
| 1959 – 1964 | 19.01.2023 |
| 1965 – 1970 | 19.01.2024 |
| 1971 oder später | 19.01.2025 |
Wenn Sie bereits einen Kartenführerschein besitzen unter dem kein Ablaufdatum unter 4b. angegeben ist (i.d.R. Führerscheine die vor dem 19.01.2023 ausgestellt wurden) entnehmen Sie das Ablaufdatum bitte dieser Tabelle:
| Ausstellungsjahr (Kartenführerschein) | Ablauffrist |
| 1999 – 2001 | 19.01.2026 |
| 2003 – 2004 | 19.01.2027 |
| 2005 – 2007 | 19.01.2028 |
| 2008 | 19.01.2029 |
| 2009 | 19.01.2030 |
| 2010 | 19.01.2031 |
| 2011 | 19.01.2032 |
| 2012 - 18.01.2013 | 19.01.2032 |
| ab 19.01.2013 | Ablaufdatum unter 4b.) des Führerscheins |
