Nach den gesetzlichen Vorgaben des Eichrechts sind Wasserzähler nach Ablauf von sechs Jahren auszutauschen. Die betroffenen Haushalte wurden bereits schriftlich benachrichtigt.
Die Gemeinde Sternenfels hat den Wassermeister, Herrn Michael Merz, sowie Mitarbeitende der Firma Merz Sanitär mit dem turnusmäßigen Austausch der entsprechenden Hauptwasserzähler beauftragt.
Das Zutrittsrecht ist in § 12 der Wasserversorgungssatzung der Gemeinde geregelt. Die Satzung ist auf der Homepage der Gemeinde unter www.sternenfels.de abrufbar (Pfad: Rathaus & Service Ortsrecht & Satzungen Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser, § 12).
Sofern ein vom Austausch betroffener Zähler bis zum 30. Juni 2026 noch nicht durch die beauftragte Firma ersetzt wurde, ist eine entsprechende Mitteilung an Herrn Michael Merz erforderlich.
Kontakt:
Telefon: 07045 / 3453
E-Mail: info@merz-sanitaer.de
Hinweise für Eigentümer von Gartenwasserzählern:
