Stiftungsverzeichnis

Vertiefende Informationen

Über das Internet sind Informationen zu den meisten Stiftungen zugänglich. Dabei handelt es sich aber nicht um das Stiftungsverzeichnis. Stiftungen, die eine Veröffentlichung im Internet nicht wünschen, sind nicht enthalten. Links zu diesen von den Regierungspräsidien geführten Internetseiten finden Sie im Kapitel "Weitere Informationen und Links".

Rechtsgrundlage

Stiftungsgesetz für Baden-Württemberg (StiftG)

§ 4 Stiftungsverzeichnis

Freigabevermerk

21.08.2024 Innenministerium Baden-Württemberg