Türkische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Vertiefende Informationen
Rechtsgrundlage
- Die aufenthaltsrechtliche Stellung von türkischen Staatsangehörigen richtet sich nicht nur nach dem für Drittstaatsangehörige geltenden Aufenthaltsgesetz (AufenthG), sondern auch nach dem EU-Assoziationsrecht.
- Das EU-Assoziationsrecht beruht auf dem Assoziierungsabkommen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft mit der Türkei aus dem Jahr 1963 und auf dem von den Vertragsparteien im Jahr 1970 verabschiedeten Zusatzprotokoll (ZusProt).
- Maßgeblich sind der auf dieser Grundlage vom Assoziationsrat erlassene Beschluss 1/80 (ARB 1/80) sowie die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum EU-Assoziationsrecht.
Freigabevermerk
Stand: 05.07.2021
Verantwortlich: Justizministerium Baden-Württemberg