Hundesteuer
Rechtsgrundlage
- § 9 Absatz 3 Gemeindessteuern
in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde.
Freigabevermerk
12.06.2026 Innenministerium Baden-Württemberg und Finanzministerium Baden-Württemberg
in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde.
12.06.2026 Innenministerium Baden-Württemberg und Finanzministerium Baden-Württemberg