Informationen zur Wahl am 09.06.2024

Die Organisation der Wahlen in Deutschland liegen bei der Gemeindeverwaltung.

Das Wahlamt erreichen Sie für alle Fragen zu diesem Thema Wahlen zu den regulären Öffnungszeiten unter Tel.: 07045/970-4000 oder per E-Mail unter:

Am Sonntag, den 09.06.2024 haben Sie die Möglichkeit Ihre Stimme für die Europawahl, Kreistagwahl und die Gemeinderatswahl abzugeben.

 

 

Informationen zu den Wahlen

am 09. Juni 2024

 

Kommunalwahlen 2024 in Baden-Württemberg

Alle fünf Jahre haben Sie die Möglichkeit 12 Mitglieder in den Gemeinderat von Sternenfels zu wählen. Keine andere Wahl ist so bürgernah wie die Kommunalwahl. Hier haben Sie die Möglichkeit Ihre Kommune mitzugestalten.

Bei der Kreistagswahl wählen Sie das Gremium des Enzkreises, dass Ihre Interessen auf Kreisebene vertritt. In Baden-Württemberg werden an diesem Tag die Mitglieder der Kreistage für 35 Landkreise gewählt.

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.kommunalwahl-bw.de/kommunalwahlen-2024


 

Europawahl 2024

Deutschland wählt 96 Abgeordnete

Vom 6. bis 9. Juni 2024 wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union (EU) zum zehnten Mal das Europäische Parlament. Die Bundesregierung hat am 10. August 2023, Sonntag, den 09.06.2024 als Wahltag bestimmt. Gewählt wird nach den nationalen Gesetzen jedes Landes und nicht nach einem einheitlichen europäischen Recht. In der Bundesrepublik regeln das Europawahlgesetz und die Europawahlordnung das Wahlverfahren.

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw01-europawahl-984094

https://www.bundeswahlleiterin.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/deutsche-im-ausland.html

 

  • Deutsche im Ausland

Deutsche die im Ausland leben und in Deutschland keine Meldeadresse besitzen, bezeichnet man als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen.

Möchten Auslandsdeutsche an der Europawahl teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis stellen.

Den Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis und Wahlscheinantrag für im Ausland lebende Deutsche finden Sie am Seitenende unter Anträge.

 

  • Deutsche die sich kurzfristig nicht in der Heimatgemeide aufhalten

Deutsche, die sich kurzfristig (Urlaub) im Ausland aufhalten und nach wie vor in Deutschland gemeldet sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde eingetragen. Sie können in Ihrem Wahlamt die Briefwahl beantragen und so ihr Wahlrecht ausüben.

 

  • Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die in Deutschland wohnhaft sind

Bürgerinnen und Bürger der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger) die in Deutschland mit Wohnsitz gemeldet sind können an der Wahl zum Europäischen Parlament entweder in Ihrem Heimatland oder in der Bundesrepublik Deutschland teilnehmen.

Möchten Unionsbürger/-innen in Deutschland an der Wahl teilnehmen, müssen sie sich in ein Wählerverzeichnis eintragen lassen!

Hierfür müssen Sie in Ihrer zuständigen Meldebehörde einen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis stellen.

Dieser Antrag ist nicht erforderlich, wenn Sie bei der Wahl vom 13. Juni 1999 oder einer späteren Wahl zum Europäischen Parlament in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen wurden und – ohne zwischenzeitlichen Wegzug in das Ausland – am 42. Tag vor der Wahl (= 28. April 2024) bei einer Meldebehörde gemeldet sind.

Sie werden dann von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen und erhalten eine Wahlbenachrichtigung.

Unionsbürger/-innen, die zwischenzeitlich außerhalb von Deutschland gemeldet waren, müssen erneut einen Antrag auf Eintragung in ein Wählerverzeichnis stellen. Weitere Informationen und den Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Unionsbürger bzw. den Antrag für Unionsbürger,die nicht im Wählerverzeichnis geführt zu werden, finden Sie hier:

https://www.bundeswahlleiterin.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/unionsbuerger.html.

 

Anträge zur Europawahl

Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis und Wahlscheinantrag für im Ausland lebende Deutsche

Antrag für Unionsbürger, die nicht im Wählerverzeichnis geführt werden möchten

Antrag für Unionsbürger*innen auf Eintrag ins Wählerverzeichnis zur Europawahl

 


 

Bekanntmachung nach § 50 des Bundesmeldegesetzes

Nach § 50 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes darf die Meldebehörde Parteien und anderen Trägern von Wahlvorschlägen in den sechs Monaten vor einem Wahltermin Auskunft aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, für deren Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist.

Den Betroffenen ist gegen die Weitergabe oder Nutzung ihrer Daten ein Widerspruchsrecht eingeräumt. Der Widerspruch kann schriftlich oder mündlich – nicht telefonisch – beim Bürgermeisteramt Sternenfels, Maulbronner Straße 7, 75447 Sternenfels eingelegt werden. Der Widerspruch hat bis zu seinem ausdrücklichen Widerruf Gültigkeit. Das heißt bereits früher im Zusammenhang mit Wahlen eingelegte Widersprüche haben weiterhin Gültigkeit.

Mit dem Antrag auf Sperrvermerk können Sie der Weitergabe Ihrer persönlichen Daten bei Gruppenauskünften widersprechen.

Den Antrag auf Sperrvermerk können Sie im Bürgerservice der Gemeinde Sternenfels, Maulbronner Straße 26, KOMM-IN Dienstleistungszentrum stellen.