Gewerbepark I, II, V Abschnitt, 5. Änderung
Bekanntmachung
Gewerbepark I, II , V Abschnitt, 5. Änderung – Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
In seiner öffentlichen Sitzung am 14. November 2024 hat der Gemeinderat über die 5. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbepark I, II, V Abschnitt“ nach § 2 Abs. 1 BauGB und § 13 a BauGB im bescheulingten Verfahren beschlossen und den Entwurf vom 04. November 2024 gebilligt. In gleicher Sitzung hat der Gemeinderat die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der unveränderte räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus dem nebenstehendem Entwurf zum zeichnerischen Teil des Bebauungsplans vom 04. November 2024. Maßgebend ist der Entwurf des Bebauungsplans mit unverändertem Textteil vom 19.08.1999 sowie zeichnerischen Teil und Begründung jeweils vom 04. November 2024.
Ziel und Zweck der Planung
Mit der Planänderung soll dem im Ferdinand-von-Steinbeis-Ring 40 gelegenen Gewerbebetrieb ermöglicht werden, im Bereich zwischen der östlichen Grundstücksgrenze und dem seitherigen Firmengebäude, geringfügige bauliche Erweiterungen durchzuführen. Mit der Planänderung wird die Baugrenze bis an die östliche Grundstücksgrenze gelegt.
Unter anderem soll ein im Planbereich als Interimsbau errichteter Bau dauerhaft bestehen bleiben. Es bedarf einer Baugenehmigung. Hierfür bedarf es der Anpassung des Bebauungsplans als Voraussetzung.
Der Bebauungsplan greift nicht in das Abstandsflächenrecht der Landesbauordnung ein. Abstandsflächen müssen entsprechend den gesetzlichen Regelungen der Landesbauordnung eingehalten werden.
Die Gemeinde Sternenfels wird bei Bedarf den Planbereich der gewerblichen Bebauung, wie im Flächennutzungsplan vorgesehen, künftig weiter nach Osten entwickeln. Bei einer späteren Erweiterung müssten die Baugrenzen zwischen dem alten und dem neuen Bebauungsplan ohnehin zusammengefügt werden. Dieses Zusammenfügen bzw. Verbinden der beiden Planungen kann durch die Bebauungsplanänderung bei einer späteren Gewerbegebietserweiterung entfallen.
Mit der Planänderung wird die Baugrenze bis an die östliche Grundstücksgrenze gelegt. Im Bereich zwischen der seitherigen Baugrenze und der Grundstücksgrenze können weitere bauliche Anlagen entstehen.
In das Abstandsflächenrecht der Landesbauordnung wird nicht eingegriffen.
Änderungen der textlichen Festsetzungen erfolgen nicht
Wahl des Verfahrens
Die Anwendungsvoraussetzungen für das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB liegen vor. Es werden weniger als 20.000 m² anrechenbare Grundfäche festgesetzt (Gesamtfläche des Plangebiets 0,16 ha). Als Grundflächenzahl ist für den Planbereich 0,6 festgesetzt.
Der Bebaungsplan wird ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs 4 BauGB aufgestellt.
Beteiligung der Öffentlichkeit
Die Öffentlichkeit wird nach § 3 Abs. 2 BauGB beteiligt.
Der Inhalt der Bekanntmachung und die Unterlagen zum Entwurf der Bebauungsplanänderung werden im Internet veröffentlicht. Der Entwurf des zeichnerischen Teils des Bebauungsplans und der Begründung vom 04. November 2024 sowie der unveränderte schriftliche Teil vom 19. August 1999 können während der Dauer der Veröffentlichung vom 25. November 2024 bis einschließlich 03. Januar 2025 auf der Internetseite der Gemeinde Sternenfels unter der Rubrik Wohnen eingesehen werden.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die genannten Unterlagen 25. November 2024 bis einschließlich 03. Januar 2025 beim KOMM-IN Sternenfels, Maulbronner Str. 26, 75447 Sternenfels während der üblichen Öffnungszeiten für alle zur Einsicht aus. Terminvereinbarungen außerhalb der Sprechzeiten sind möglich.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans und seinen möglichen Auswirkungen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können aber bei Bedarf auch auf anderem Weg abgegeben werden.
E-Mail: westermann.tim@sternenfels.de
Fax: 07045 - 970 4015
Postanschrift: Gemeindeverwaltung Sternenfels, Maulbronner Str. 7, 75447 Sternenfels
Es wird auf § 4a Abs. 5 BauGB hingewiesen: Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Es wird darum gebeten bei Stellungnahme die volle Anschrift anzugeben. Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben.
Sternenfels, den 21.11.2024
gez.
Antonia Walch
Bürgermeisterin