Streuobst
Vertiefende Informationen
Im Streuobstportal des Landes Baden-Württemberg finden Sie zahlreiche Informationen rund um Streuobst. Hier sind auch die aktuellen Fördermöglichkeiten des Landes für Sie zusammengetragen.
Die Förderung Baumschnitt-Streuobst (2020 bis 2025) wird aus Landesmittel finanziert.
Bis Juli 2020 konnten auch Privatpersonen für das über fünf Jahre angelegte Förderprogramm bei den zuständigen Regierungspräsidien Sammelanträge einreichen (mindestens 3 Personen, mindestens 100 Bäume).
Wenn die Fördermaßnahme im Jahr 2025 fortgeführt und Sie erneut Anträge stellen können, erfahren Sie dies hier.
Freigabevermerk
10.11.2023 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg