Beendigung des Studiums - ausländische Studierende
Vertiefende Informationen
Weitere Informationen über Regelungen zum Beispiel für ausländische Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen, die sich zu Promotionszwecken oder als Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler in Deutschland aufhalten möchten, bieten
- die Ausländerbehörden und
- die Agenturen für Arbeit.
Rechtsgrundlage
- § 16b Studium
- § 20 Arbeitsplatzsuche im Anschluss an Aufenthalte im Bundesgebiet
Freigabevermerk
20.10.2025 Justizministerium Baden-Württemberg