Beendigung des Studiums - ausländische Studierende
Vertiefende Informationen
Weitere Informationen über Regelungen z.B. für ausländische Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen, die sich zu Promotionszwecken oder als Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler in Deutschland aufhalten möchten, bieten
- die Ausländerbehörden und
- die Agenturen für Arbeit.
Freigabevermerk
01.08.2022 Justizministerium Baden-Württemberg