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Vertiefende Informationen
Weitere Informationen zur Beantragung einer Rehabilitationsmaßnahme finden Siehier.
Darüber hinaus können Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen als Mutter-Kind-Kuren oder Vater-Kind-Kuren von gesetzlich Versicherten in Anspruch genommen werden. Weitere Informationen finden Siehier.
Freigabevermerk
07.04.2025 Sozialministerium Baden-Württemberg