Produkthaftung

Vertiefende Informationen

Das Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) beruht auf europäischem Recht, nämlich der aus dem Jahr 1985 stammenden Produkthaftungsrichtlinie. Diese wird zeitnah durch eine neue Produkthaftungsrichtlinie ersetzt werden, mit der die Haftungsregelungen an das digitale Zeitalter und die Kreislaufwirtschaft angepasst werden. Unter anderem soll künftig auch für fehlerhafte Software gehaftet, der Kreis der haftenden Wirtschaftsakteure erweitert und weitere Beweiserleichterungen geschaffen werden. Diese Änderungen werden nach ihrem Inkrafttreten eine entsprechende Anpassung des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG) nach sich ziehen.

Freigabevermerk

17.07.2024 Justizministerium Baden-Württemberg