Unter 14
Vertiefende Informationen
Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
§ 5 Verbot der Beschäftigung von Kindern
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Justizministerium hat ihn am 18.06.2024 freigegeben.