Meldung an den Arbeitgeber
Rechtsgrundlage
- § 15 Mutterschutzgesetz (MuSchG): Mitteilungen und Nachweise der schwangeren und stillenden Frau
- § 3 Mutterschutzgesetz (MuschG): Schutzfristen vor und nach der Entbindung
- § 27 Mutterschutzgesetz (MuschG): Miteilungspflicht des Arbeitgebers
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat ihn am 24.09.2021 freigegeben.