Meldung an den Arbeitgeber

Rechtsgrundlage

  • § 15 Mutterschutzgesetz (MuSchG): Mitteilungen und Nachweise der schwangeren und stillenden Frau
  • § 3 Mutterschutzgesetz (MuschG): Schutzfristen vor und nach der Entbindung
  • § 27 Mutterschutzgesetz (MuschG): Miteilungspflicht des Arbeitgebers

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat ihn am 24.09.2021 freigegeben.