Wer darf wählen (aktives Wahlrecht)
Vertiefende Informationen
Ziehen Sie als wahlberechtigter Deutscher oder wahlberechtigte Deutsche aus der Bundesrepublik Deutschland fort oder kehren Sie in die Bundesrepublik Deutschland zurück, beachten Sie auch die Informationen der zugeordneten Leistung "Wählerverzeichnis (Europawahl) - Eintragung von Deutschen, die im Ausland leben, beantragen".
Rechtsgrundlage
- Artikel 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG) (Deutsche Staatsangehörigkeit)
- §§ 6 - 6a Europawahlgesetz (EuWG) (Wahlrecht)
- §§ 14 - 23 Europawahlordnung (EuWO) (Wählerverzeichnis)
Freigabevermerk
26.02.2024 Innenministerium Baden-Württemberg