Wer darf wählen (aktives Wahlrecht)

Vertiefende Informationen

Ziehen Sie als wahlberechtigter Deutscher oder wahlberechtigte Deutsche aus der Bundesrepublik Deutschland fort oder kehren Sie in die Bundesrepublik Deutschland zurück, beachten Sie auch die Informationen der zugeordneten Leistung "Wählerverzeichnis (Europawahl) - Eintragung von Deutschen, die im Ausland leben, beantragen".

Rechtsgrundlage

Grundgesetz

  • Artikel 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG) (Deutsche Staatsangehörigkeit)

Europawahlgesetz

  • §§ 6 - 6a Europawahlgesetz (EuWG) (Wahlrecht)

Europawahlordnung

  • §§ 14 - 23 Europawahlordnung (EuWO) (Wählerverzeichnis)

Freigabevermerk

26.02.2024 Innenministerium Baden-Württemberg