Wer darf gewählt werden (passives Wahlrecht)
Rechtsgrundlage
- § 15 Wählbarkeit
- § 19 Einreichung der Wahlvorschläge
in Verbindung mit
- Artikel 116 Absatz 1
Freigabevermerk
22.04.2025 Innenministerium Baden-Württemberg
in Verbindung mit
22.04.2025 Innenministerium Baden-Württemberg