Midi- und Minijobs
Vertiefende Informationen
Rechtsgrundlage
- § 8 Geringfügige Beschäftigung und geringfügige selbständige Tätigkeit; Geringfügigkeitsgrenze
- § 20 Aufbringung der Mittel, Übergangsbereich
- § 28a ff. Meldungen des Arbeitgebers und ihre Weiterleitung
Freigabevermerk
13.11.2023Sozialministerium Baden-Württemberg