Neben der Rente hinzuverdienen
Vertiefende Informationen
- Informationen "So viel können Sie hinzuverdienen" für
Rechtsgrundlage
Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI)
- § 96a Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Hinzuverdienst
- § 97 Einkommensanrechnung auf Renten wegen Todes
Freigabevermerk
08.08.2024 Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg