Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung
Vertiefende Informationen
Neufahrzeuge müssen in der Regel erstmals nach drei Jahren zur HU.
Danach müssen Sie die Untersuchungen alle zwei Jahre bei der Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr oder einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation durchführen lassen. Informationen dazu finden Sie im Kapitel "Weiterführende Informationen und Links".
Freigabevermerk
Stand: 16.08.2021
Verantwortlich: Verkehrsministerium Baden-Württemberg