Einreise und Aufenthaltstitel
Vertiefende Informationen
- Staatsangehörige der Türkei
- Ausführliche Informationen darüber, ob Sie ein Visum für die Einreise benötigen und wie Sie ein solches gegebenenfalls beantragen müssen, lesen Sie im Kapitel "Visum" und in der dazugehörigen Leistungsbeschreibung.
- Ein längerfristiges Aufenthaltsrecht nach der Einreise erhalten Sie durch die Erteilung und gegebenenfalls Verlängerung einer (befristeten) Aufenthaltserlaubnis oder einer Blauen Karte EU, durch die Erteilung einer (unbefristeten) Niederlassungserlaubnis oder einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU. Näheres dazu finden Sie in den gleichnamigen Kapiteln mit den dazugehörigen Leistungsbeschreibungen.
- Staatenliste zur Visumpflicht beziehungsweise Visumfreiheit bei Einreise in die Bundesrepublik Deutschland - Auswärtiges Amt
Freigabevermerk
29.03.2022 Justizministerium Baden-Württemberg