Freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit
Rechtsgrundlage
- § 138 Absatz 1b in Verbindung mit Absatz 4 Anzeigen über die Erwerbstätigkeit
- § 18 Selbständige Arbeit
Freigabevermerk
04.08.2026 Oberfinanzdirektion Baden-Württemberg als Vertreterin des Finanzministeriums Baden-Württemberg