Förderung der Weiterbildung
Vertiefende Informationen
Kosten für berufliche Weiterbildung (zum Beispiel Fahrtkosten, Prüfungsgebühren, Lehrgangskosten, Ausgaben für Arbeitsmittel) können unter Umständen als Werbungskosten von der Lohnsteuer oder Einkommensteuer abgesetzt werden. Erkundigen Sie sich diesbezüglich bei Ihrem Finanzamt.
Freigabevermerk
13.03.2025 Wirtschaftsministerium und Sozialministerium Baden Württemberg