Liebe Bürgerinnen und Bürger,
wir möchten Sie darüber informieren, dass ab dem 01.01.2024 die Ausstellung/Verlängerung des Kindereisepasses aufgrund einer Gesetzesänderung nicht mehr möglich ist. Die Gültigkeit der bis dahin ausgestellten Kinderreisepässe bleibt dadurch unberührt.
Die Abschaffung ist begründet durch wiederkehrende Probleme im Ausland. Mittlerweile erkennen nicht mehr alle Staaten den Kinderreisepass als gültiges Ausweisdokument an. Die Anerkennung deutscher Kinderreisepässe in anderen Staaten kann durch Deutschland nicht beeinflusst werden. Einige Staaten erfordern außerdem bei der Einreise, dass das Passdokument eine bestimmte Restgültigkeit aufweist. Das schränkt die Verwendbarkeit des Kinderreisepasses zusätzlich erheblich ein. Als Ausweisdokumente ohne Chip sind Kinderreisepässe als schwach geschützte Dokumente einzustufen. Grundsätzlich dürfen Ausweisdokumente ohne Chip nach Möglichkeit nur maximal 12 Monate gültig sein.
Damit die Reisen von Familien nicht unterbrochen werden, weil der Kinderreisepass oder ein in der Gültigkeit verlängerter Kinderreisepass an der Grenze nicht anerkannt wird, hat der Gesetzgeber am 12. Oktober 2023 ein Gesetz veröffentlicht, in dem u.a. der Kinderreisepass abgeschafft wird.
Die alternativen Ausweisdokumente für Kinder ab Geburt sind nun analog zu den Erwachsenen (mit abweichender Gültigkeit) der Personalausweis und der Reisepass.
Beide Dokumente enthalten einen Chip und weitere Sicherheitsmerkmale, die leicht zu kontrollieren und schwer zu fälschen sind. Darüber hinaus unterstützt der darin enthaltene Chip eine schnelle und sichere Grenzabfertigung. Aufwändige, manuelle Sichtkontrollen durch das Grenzpersonal können somit in Zukunft verringert oder ganz vermieden werden.
Ein Personalausweis unter dem 24. Lebensjahr hat eine Gültigkeit von 6 Jahren und kostet 22,80 €, er befähigt zu Reisen innerhalb der EU. Zur Antragstellung ist eine Zustimmungserklärung beider Erziehungsberechtigten sowie ein aktuelles biometrisches Passfoto von Nöten. Bei Erstantrag wird zudem die Geburtsurkunde benötigt. Die Lieferzeit beträgt derzeit vier Wochen.
Der Reisepass weist ebenfalls eine Gültigkeitsdauer von 6 Jahren unter dem 24. Lebensjahr auf. Dieser befähigt weltweit zu reisen. Kostenpunkt 37,50 €. Die Lieferzeit beträgt hier derzeit bis zu 7 Wochen.
Wir bitten Sie daher unbedingt rechtzeitig mit den entsprechenden Unterlagen in den Bürgerservice zu kommen damit Ihrer geplanten Reise nichts mehr im Wege steht. Bitte beachten Sie außerdem, dass Sie Ihr Kind zur Antragsstellung mitnehmen müssen.
Da das Gesicht von Säuglingen und Kleinstkindern sich rasch verändern kann, sodass mitunter nach relativ kurzer Zeit bereits von einem "neuen" Aussehen gesprochen werden kann, ist es wichtig folgendes zu beachten:
Weicht das Lichtbild im Ausweisdokument stark vom Gesicht des Kindes ab, ist das Dokument automatisch ungültig und für eine Reise nicht mehr verwendbar. Das aufgedruckte Gültigkeitsdatum ist dabei unerheblich.
Es ist in diesem Fall ein neues Ausweisdokument mit aktuellem Passbild zu beantragen. Insbesondere bei Säuglingen und Kleinstkindern kann eine Neuausstellung des Ausweisdokuments bereits nach zwei bis vier Jahren erforderlich werden. In individuellen Fällen des Reisebedarfs von Säuglingen kurz nach der Geburt (z. B. wegen ärztlicher Versorgung im Ausland) ist es möglich, dass das ausgestellte Identitätsdokument für einen geringeren Zeitraum verwendbar ist.
Der Zeitpunkt, ab wann das Lichtbild des Ausweisdokuments erheblich vom Gesicht des Säuglings/des Kindes abweicht, muss in jedem Einzelfall beurteilt werden. Bleiben Zweifel an der Tauglichkeit des Lichtbilds im Reisedokument, sollten die Eltern ihrem Bauchgefühl nachgeben und ein neues Reisedokument beantragen. Ziel sollte es in jedem Fall sein, dass während der Reise im Ausland auch das Personal der ausländischen Kontrollbehörden die Identifizierung des Kindes stets eindeutig durchführen kann.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an Frau Steinmetz unter steinmetz.tanja@sternenfels.de oder unter Tel.: 07045 / 970 -1113.
Eine persönliche Vorsprache (ohne Terminvereinbarung) ist unter folgenden Öffnungszeiten im Bürgerservice im KOMM IN möglich:
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag 8:30 – 13:00 Uhr
Donnerstag 8:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
Wir danken für Ihr Verständnis!
Weiter Informationen zu dem Thema finden Sie auf der Internetseite des Bundesministerium des Inneren und für Heimat unter: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-liste.html;jsessionid=8A46CA29234A1B94931A635A42D3A7E5.1_cid360#f16125490
Erhöhung Reisepass-Gebühr ab 1. Januar 2024
Ab 01.01.2024 beträgt die Grundgebühr für antragstellende Personen ab 24 Jahren beim Reisepass 70,00 € (bisher 60,00 €). Erhöhungen für die anderen Dokumente sind bislang noch nicht bekannt.